Stand: Oktober 2026
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über IT-Sicherheitsleistungen, die über das Portal security.serancon.de (nachfolgend „Portal“) zwischen Michael Kraus, Peter-Klöckner-Straße 9c, 56073 Koblenz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Serancon“ (nachfolgend „Serancon“), und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, entweder als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Serancon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Die Darstellung der Leistungen im Portal ist eine Aufforderung zur Buchung, kein bindendes Angebot von Serancon.
(2) Der Kunde gibt seine Buchung ab, indem er den Buchungsprozess durchläuft und die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche („Zahlungspflichtig beauftragen“ bzw. „Buchung abschließen“) betätigt. Die Buchung ist verbindlich und zahlungspflichtig.
(3) Zum Schutz vor Missbrauch wird die im Buchungsprozess angegebene geschäftliche E-Mail-Adresse per Double-Opt-in verifiziert (Bestätigungslink und Code). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Serancon zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung.
(1) Gegenstand sind die im Portal angebotenen IT-Sicherheitsleistungen, insbesondere Infrastruktur-Scan, Schwachstellen- und Web-Schwachstellenscan, Phishing-Simulation, Security-Awareness sowie Managed-Security-Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Portal und der Auftragsbestätigung.
(2) Scans und Simulationen werden nach dem Stand der Technik durchgeführt. Serancon schuldet eine fachgerechte Durchführung (Dienstleistung), nicht das Auffinden sämtlicher vorhandener Schwachstellen oder einen bestimmten Sicherheitszustand. Ein vollständiges oder dauerhaft sicheres Ergebnis kann technisch nicht garantiert werden.
(1) Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Buchungsprozess angezeigten Preise.
(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(3) Der Preis wird vor Leistungsbeginn in Rechnung gestellt und ist gemäß Absatz 2 zur Zahlung fällig (Vorauszahlung), und zwar unabhängig von einem gewählten Rhythmus; bei Dauerleistungen umfasst die Vorauszahlung die vereinbarte Laufzeit. Soweit im Buchungsprozess ein Rhythmus wählbar ist (z. B. bei Phishing-Kampagnen: monatlich, alle 3 oder alle 6 Monate), betrifft dieser den Zustellzyklus der Leistung, nicht die Abrechnung.
(1) Serancon beginnt mit der Leistung nach Vertragsschluss, Bestätigung der E-Mail-Adresse und Vorliegen der erforderlichen Mitwirkungen des Kunden (§ 6), insbesondere der Scan-Autorisierung.
(2) Bei Managed-Security- und sonstigen Dauerleistungen beginnt die Laufzeit mit dem im Buchungsprozess/der Auftragsbestätigung genannten Bereitstellungstermin.
(3) Der Beginn der Leistung sowie der Laufzeitbeginn nach den Absätzen 1 und 2 setzen den vollständigen Zahlungseingang voraus (Vorleistung des Kunden). Die Rechnung wird nach der Auftragsbestätigung separat übersandt.
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere IP-Adressen/Domains, DNS-Einträge sowie – soweit erforderlich – Freigaben in Firewall/IPS/WAF und beim Hosting-Provider.
(2) Scan-Autorisierung: Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der zu prüfenden Systeme ist oder über eine wirksame Berechtigung des Verfügungsberechtigten verfügt, Sicherheitsüberprüfungen zu beauftragen. Der Kunde stellt Serancon von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass eine solche Berechtigung nicht bestand.
(3) Mitbestimmung/Beschäftigtendaten: Bei Phishing-Simulationen und Security-Awareness-Maßnahmen, die Beschäftigte einbeziehen, stellt der Kunde eigenverantwortlich die arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen sicher (insbesondere Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG, Information der Beschäftigten, datenschutzrechtliche Grundlage).
(4) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Fristen angemessen; Serancon kann daraus entstehenden Mehraufwand nach Aufwand berechnen.
(1) Einmalleistungen (z. B. einzelne Scans) enden mit vollständiger Erbringung.
(2) Dauerleistungen (Abonnements) haben eine feste Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich nicht automatisch. Sie enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung erfolgt nur durch neue Buchung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(1) Da kein Verbrauchervertrag vorliegt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Storniert der Kunde eine verbindliche Einmalleistung vor Leistungsbeginn, kann Serancon bereits angefallene Aufwände in Rechnung stellen. Nach Leistungsbeginn ist eine Stornierung der bereits erbrachten Teilleistung ausgeschlossen.
(3) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.
(1) Serancon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Serancon nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 – ausgeschlossen. Serancon haftet insbesondere nicht für Beeinträchtigungen, Ausfälle oder Folgeschäden an den geprüften Systemen, die auf der Durchführung autorisierter Scans/Tests beruhen, soweit Serancon fachgerecht und im vereinbarten Rahmen gehandelt hat. Der Kunde sorgt vor Scans für aktuelle Datensicherungen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Serancon.
(1) Soweit Serancon im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Portals.
(2) Die Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Scan-Ergebnisse und Schwachstellen, vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.